Johannes Hoffmann

Das Projekt Ethisch-Ökologisches Rating und seine Wirkung am Kapitalmarkt


Die Vorgeschichte

Am Anfang stand die Anfrage von drei Bankkaufleuten der Deutschen Bank in Frankfurt/M. an den Sozialethiker am Fachbereich Katholische Theologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt, ob nicht eine Tagung geplant werden könne, die sich mit der Frage befassen sollte, ob und auf welche Weise es möglich wäre, mit "gutem Gewissen" - d.h. auf der Basis ethischer Kriterien - am Kapitalmarkt Gewinne zu machen. Der Hintergrund der Überlegungen war, dass es einerseits ethisch motivierte Investoren gebe, die sich diesen Fragen stellten, andererseits hätten institutionelle Anleger wie z.B. Diözesen und Orden bei den Geschäftsbanken Geld angelegt, ohne zu wissen, was mit dem Geld geschehe, ob damit beispielsweise in der Rüstungsindustrie Gewinne gemacht würden oder ob das Geld in soziale Einrichtungen investiert würde.

Die Ausgangsthese

In unseren Überlegungen gehen wir von den folgenden Grundannahmen aus. Technikentwicklung, Wirtschaftssysteme, monetäre Strukturen fallen nicht vom Himmel. Es sind keine Mechanismen, denen wir einfach ausgeliefert sind. Die Strukturen und Systeme sind Ergebnis sozialer Prozesse in einer Kultur. Weil das so ist, besitzt auch die Kultur in ihrem Ordnungswissen die Kraft, den Ist-Stand von Wirtschafts- und Technikentwicklungen zu verändern, wenn dieser Zustand von immer mehr Menschen als unbefriedigend oder gar zerstörerisch erfahren wird und wenn durch ihn die natürlichen und die sozialen Lebensgrundlagen gefährdet erscheinen.

Aus diesen Überlegungen ergab sich für uns folgende Problemstellung. Bisher legen die großen Rating-Agenturen, wie Standard & Poor's, Moody oder Euro-Ratings für die Bewertung von Aktien, von Unternehmen u.a. als Kriterien "Bonität", "Rentabilität", "Transaktionskosten", "Laufzeit" und "steuerliche Aspekte" zugrunde. Inzwischen ist aber auf dem Hintergrund kulturellen Drucks bzw. sozialer Bewegungen das Interesse angewachsen, Geld auch unter ethischen Rücksichten anzulegen. Immer mehr Menschen gehen offenbar von der Prämisse aus, dass Eigentum verpflichtet und dass ethisch begründete Geldanlagen ein Instrument sein können, dieser Prämisse Rechnung zu tragen und damit für wirtschaftliche Veränderungen zu sorgen, die ökologische und sozialverträgliche Technikentwicklungen hervorbringen.

Diese Tendenz, unter ethischen Rücksichten Geld anzulegen, hat insofern zusätzlichen Auftrieb erhalten, als die Überzeugung wächst, dass sich in Zukunft langfristig nur ethisch "saubere" Unternehmen am Markt überzeugend durchsetzen können und somit auch eine höhere Rendite als andere Anlagen abwerfen.

Wertbaum

Mit dem 1997 durch die Projektgruppe veröffentlichten Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (FHL)[1], wurde eine differenzierte weltweit in ihrer Art einmalige theorie- und methodengestützte Kriteriologie für ethisch-ökologische Bewertungen von Unternehmen und Kapitalanlagen der Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgehend von einem erweiterten ethischen Nachhaltigkeitsbegriff basiert der FHL auf den drei Bewertungsdimensionen Kultur-, Sozial- und Naturverträglichkeit, welche durch eine Vielzahl von Unterkriterien konkretisiert und operationalisiert werden.

Das bislang in der Nachhaltigkeitsdiskus-sion noch unbekannte Kriterium der Kulturverträglichkeit wurde als dritte Bewertungsdimension in den Leitfaden aufgenommen, weil für die Gestaltung und Durchsetzung sowohl sozialverträglicher als auch naturverträglicher Dienstleistun-gen, Produkte und Produktionsverfahren sowie die Förderung und Umsetzung von Innovationen und Technikentwicklungen in diesen Bereichen das Ordnungswissen von Kulturen eine wichtige Rolle spielt. M.a.W.: Die Fähigkeit einer Gesellschaft, die in ihr auftretenden sozialen und ökologi-schen Probleme lösen zu können, hängt entscheidend von dem Ordnungswissen ab, das in der jeweiligen Kultur zur Verfügung steht, sozusagen fundamentaler Bestand der Tradition ist und zur Problemlösung mobilisiert werden kann. Unter Kultur soll dabei der übergreifende Lebensentwurf verstanden werden, der für die Mitglieder einer Gesellschaft letztlich maßgeblich ist.

Kulturverträglichkeit bedeutet, dass dieses Ordnungswissen durch das Unternehmen in einem förderlichen Sinne weiterentwickelt, zumindest aber nicht verletzt werden soll. Mit der Dimension Kulturverträglichkeit wird somit geprüft, ob bzw. inwieweit ein Unternehmen die Mitverantwortung für den Bestand und die Stärkung des kulturellen Ordnungswissen übernimmt und dementsprechend im Einklang mit den moralischen Werten einer Gesellschaft agiert. Solche Werte wie Wahrhaftigkeit, Vertrauen etc. sind Voraussetzung wirtschaftlichen Handelns, die vom Wirtschaftssystem selbst nicht erzeugt, wohl aber beschädigt werden können; etwa durch Forcierung eines Klimas z.B. der Übervorteilung, der Korruption, irreführender Werbung, etc.

Es geht im Bereich der kulturellen Verant-wortung um die moralische Grundeinstel-lung von Unternehmen und damit um die Frage, aus welcher Motivation ein Unter-nehmen handelt. Die Ergebnisse der Bewer-tung eines Unternehmens im Bereich der Dimension Kulturverträglichkeit geben somit zugleich Hinweise auf die Glaubwür-digkeit der Aussagen und Ergebnisse der Beantwortung der Fragen aus den Berei-chen Sozial- und Naturverträglichkeit.[2]

Trotz der bereits 1997 im FHL eingeräumten Schwierigkeiten der Operationalisierung der Dimension Kulturverträglichkeit in ein am Markt anwendbares Rating-Konzept, ist eine solche gelungen. 2000 wurde durch die Mitarbeiter/innen der oekom research AG (München) zusammen mit der Projektgruppe Ethisch-ökologisches Rating aus dem FHL das Corporate Responsibility-Rating (CRR) entwickelt. Zugleich wurden auf der Basis dieses Rating Konzepts erstmals Ratings an Unternehmen mehrerer Branchen vergeben und damit umfassende, transparente sowie überprüfbare Informationen über die ökologische, soziale und kulturelle Performance von Unternehmen geliefert.

Die Internationalisierung der Finanzmärkte verlangt Vergleichbarkeit in der Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen. Im Finanzrating gehört das zum Einmaleins sowohl für die Bonitätsprüfung von Unternehmen sowie von Ländern. Muss diese Vergleichbarkeit nicht auch für alle nichtökonomischen Wertdimensionen und Beurteilungskriterien angestrebt werden? Tatsächlich haben sich für die Prüfung der Umweltverträglichkeit inzwischen weltweit anerkannte Normen durchgesetzt und die Vergleichbarkeit der Umweltdaten ist selbstverständlich. Doch, - wie die Standortdebatte zeigt, muss es auch sowohl für Sozialverträglichkeit als auch für Kulturverträglichkeit vergleichbare Maßstäbe geben. Weltweit geltende Rahmenbedingungen scheinen doch die Voraussetzung für weltweiten fairen Wettbewerb zu sein. Konsequenterweise haben eine große Mehrheit der Staaten z.B. die Vereinbarungen mit der ILO unterzeichnet. Die Notwendigkeit internationaler Regelungen erweist sich gerade auch dadurch als unerläßlich, dass immer wieder Fälle von Sozialdumping und Fälle von Menschenrechtsverletzungen etwa in den Freihandelszonen der NAFTA aufgedeckt werden. Dessen ungeachtet können gravierende Unterschiede in den Arbeitsbedingungen und den Sozialstandards nicht ohne weiteres mit dem Hinweis auf kultureigene Wertvorstellungen beiseite geschoben werden.

Auch kultureigene Regelungen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie universalen Menschenrechten entsprechen. Im Zuge weltweit wachsender Verflechtungen und weltweiter Abhängigkeiten auf allen Ebenen werden trotz berechtigter kultureigener Lebensformen die Gesellschaften und Kulturen zu Veränderungen herausgefordert.[3]

Jede Kultur ist - nicht nur durch Einfluß von außen bedingt - zu Verarbeitung eigener Entwicklungen in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft gezwungen. Ebenso stellt die Konfrontation mit einem ihr fremden Wertesystem und einem ihr fremden kulturellen Ordnungswissen eine Herausforderung dar, die angegangen werden muss. Wenn z.B. Produkte den Konsumenten in der ganzen Welt angeboten werden, ist es unvermeidlich, dass diese sich auch danach erkundigen, unter welchen sozialen Bedingungen die Herstellung erfolgt und welche Produktionsverfahren zum Tragen kommen. Dadurch werden keineswegs kulturelle Unterschiede ganz generell nivelliert. Vielmehr werden Kulturen im Wettstreit mit anderen dazu angeregt und ermuntert, gemeinsam nach dem besten Weg nach Bio-Überlebenssicherheit für alle zu suchen und sich dahingehend zu verändern und anzupassen, dass Menschwerdung in Gemeinschaft im Mitsein mit der Schöpfung überall in der Welt gelingt.[4]

Sowohl Konsumenten als auch Investoren werden sich mehr und mehr ihrer Verantwortung bewußt und achten bei ihren Kaufentscheidungen bzw. bei ihren Investitionsentscheidungen darauf, ob sie damit Sozial- und Naturverträglichkeit fördern oder nicht. Das gilt auch für Kulturverträglichkeit: Überlebensfähig sind Kulturen gerade in ihrer Eigenständigkeit und in ihren je eigenen Lebensformen nur, wenn sie sich notwendigen Anpassungsleistungen an universale Standards öffnen.

Ein neuer Grad von Transparenz für ethisch orientierte Investoren

Auf die Initiative der thüringischen Provinz der Franziskaner haben sich viele Ordensgemeinschaften gefragt, ob es nicht doch möglich ist, mit mehr Transparenz in ethischer Hinsicht als bisher das eigene Anlagekapital zu verwalten. Schon lange war es für kirchliche Investoren als nicht befriedigend wahrgenommen worden, dass man zwar mit den Renditen aus Kapitalvermögen ausschließlich gute Zwecke verfolgte, aber nicht wusste, welchen Schaden man durch die Art und Weise, wie diese Rendite zustande kam, verursachte und im Grunde aus Unkenntnis in Kauf nahm.

Solange man darüber keine hinreichenden Informationen besaß, galt für jeden ethisch orientierten Anleger die klassische Regel der Moraltheologie: "Über das Können hinaus kann niemand sittlich beansprucht werden".

Das hat sich jetzt geändert. Seit die Ergebnisse der Pilotstudie vorliegen, haben wir es mit einer neuen Qualität von Möglichkeiten zu tun, nach ethischen Kriterien Kapital zu verwalten.

Wie lässt sich die neue Situation kennzeichnen?

Zunächst konnte gezeigt werden, dass die im Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden vorgelegte Kriteriologie mit Hilfe des Corporate Responsibility Rating-Konzeptes am Kapitalmarkt anwendbar ist. Die Umsetzung wurde möglich, weil uns 13 Ordensgemeinschaften Einblick in ihre Geldanlagen gewährten und weil insgesamt 37 Ordensgemeinschaften Geld für die Durchführung der Pilotstudie zur Verfügung stellten.

Welches sind die wichtigsten Ergebnisse dieser Pilotstudie?

Alles in allem hat die Projektgruppe Ethisch-ökologisches Rating zusammen mit der oekom research AG das Know-how geliefert, um feststellen zu können, ob Unternehmen mit ihren Produktionsverfahren und mit ihren Produkten Menschwerdung in Gemeinschaft im Mitsein mit der Schöpfung fördern oder behindern. Ethisch orientierte Investoren haben damit die Möglichkeit, ihr Geld dort anzulegen, wo ein Beitrag zum Gelingen von Menschwerdung in Gemeinschaft im Mitsein mit der Mitwelt erfolgt.

Wenn bisher von ethischen Anlagen die Rede war, wurde damit automatisch im Bewusstsein der Verzicht von Redite bzw. von Renditeanteilen assoziiert. Auf Rendite zu verzichten, ist aber kirchlichen oder sonstigen gemeinnützigen Investoren oft gar nicht oder nur in bestimmtem Umfang möglich.

Beim Vergleich von 161 Unternehmen, die in der Pilotstudie vorkamen, konnte oekom durch eine Berechnung, die bei einer Bank in Auftrag gegeben wurde, feststellen, dass die Unternehmen, die im Rating überdurchschittlich bewertet wurden gegenüber denen, die unterdurchschnittlich bewertet wurden hinsichtlich ihrer ökonomischen Performance, also hinsichtlich ihrer Rendite deutlich besser abgeschnitten haben. Das ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass die ethisch besseren auch die ökonomisch nachhaltigsten Unternehmen sind.

Neben dem genannten Know-how, das das Corporate Responsibility Rating für Investoren eröffnet, ist im Zuge der Untersuchungen ein weiterer hoch bedeutsamer Effekt eingetreten. Im Rahmen des Corporate Responsibility Ratings werden die Unternehmen einerseits einzeln analysiert und bewertet. Darüber hinaus wird aber innerhalb einer Branche der Rangplatz festgehalten, den ein Unternehmen in ethischer Hinsicht hat. Aufgrund dieser Rangzuordnung wird nicht nur der Investor in die Lage versetzt, sich innerhalb einer Branche das Unternehmen mit der besten ethischen Performance auszusuchen, sondern es entwickelt sich innerhalb der Branchen ein ethischer Wettbewerb. Das hat es seit Beginn der Industrialisierung nicht gegeben und ist ein entscheidender Schritt für die ethische Durchdringung ökonomischer und monetärer Prozesse und für kleinschrittige Veränderung ökonomischer Strukturen.

Ein letzter Effekt soll nicht unerwähnt bleiben. Durch das Corporate Responsibility Rating werden Stärken und Schwächen von Unternehmen und auch Branchen aufgedeckt und bewusst gemacht. Nicht selten geht dabei die Entdeckung von Verfahrens- und auch Produktinnovationen einher. Mit anderen Worten: Ratings bewirken ökologische, soziale und kulturelle Innovationen, machen Wirtschaft zukunftsfähig.

Weitere Entwicklungen

Der Börsencrash von 1987, die Finanzkrisen in Lateinamerika, die Krise in Asien (1998) und nicht zuletzt das "Auf" und "Ab" an der Börse sind für mehr und mehr Menschen ein deutliches Zeichen für die schwindelerregenden und weiter wachsenden internationalen Finanzspekulationen. Das macht den Ruf nach Re-Regulierung der Finanzmärkte (nach einer beachtlichen Phase der Deregulierung) im lauter.

Wirksame nationale oder internationale Gesetze oder Sanktionen zur Eindämmung dieser z.T. kriminellen Praktiken gibt es bisher nicht. Bisher ist nicht einmal die Einführung der Tobin-Steuer durch die Industrienationen zustande gekommen. Mit der Tobin-Steuer, vom Nobelpreisträger und Wirtschaftswissenschaftler James Tobin entwickelt, sollten alle kurzfristigen und spekulativen internationalen Geldströme besteuert werden. Damit könnte wenigstens in bescheidenem Umfang bei den täglichen Umsätzen des spekulativen Kapitals gesellschaftliche und kulturelle Mitverantwortung eingefordert werden. Da dies durch die Regierungen z.B. der Industrienationen wie der G7 nicht durchgesetzt wird, ist es notwendig, dass sich in der Zivilgesellschaft Formierungen und Bewegungen bilden, die sich mit Kompetenz und Know-how einmischen und kulturellen Druck erzeugen, der zur Eindämmung der Offshore-Anarchie führen könnte. Eine solche zivilgesellschaftliche Mobilisierung und Formierung ist natürlich nur denkbar, wenn sie bei den Menschen selbst beginnt, "die sich selbst achten", wie es Horst-Eberhard Richter formuliert hat. Denn damit geht eine Sensibilisierung der Gewissen der Vielen einher, die sich klar machen, dass sie nicht mehr zur "lautlosen Gewalt der modernen ökonomischen Mechanismen" schweigen dürfen, sich zum Handeln durchringen und aus unserer "Zuschauerdemokratie eine echte Mitverantwortungsdemokratie" machen.

Zivilgesellschaft als Instrument

Zivilgesellschaftliche Akteure und Bewegungen erwiesen sich als wachsames Instrument zum Schutz des demokratischen Staates. Sie treten je nach den Gegebenheiten des sozioökonomischen Kontextes immer dann auf den Plan, wenn Freiheit und Leben der Menschen oder die Mitwelt auf dem Spiele stehen. Die Entwicklung von Zivilgesellschaft als "gesellschaftsweit empfindliche Sensoren", wie Habermas das versteht, setzt voraus, Menschen konnten in ihrer Sozialisation soziale Kompetenzen erwerben, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl entwickeln, mit eigener Angst die Situationen differenziert wahrnehmen und genügend Selbstsicherheit einüben, um auch aus einer Minderheitenposition heraus die eigene Überzeugung durchzuhalten und zu leben.

Dass dies bei uns funktioniert, dafür sind die zahlreichen Bewegungen ein klarer Beleg, wie die Friedensbewegung, die Öko-Bewegung, die Frauenbewegung etc. Darüber hinaus spiegelt sich Zivilcourage auch in den Nichtregierungsorganisationen wider, von denen es national und international vernetzt Tausende gibt. Beim Welt-sozialgipfel im Jahr 1995 in Kopenhagen haben 134 Staats- und Regierungschefs eine zehn Verpflichtungen umfassende Erklärung und ein Aktionsprogramm verabschiedet, bei denen die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor hervorgehoben wurde. Die Kooperation mit und die Partizipation der Zivilgesellschaft bei der Lösung der zentralen sozialen, ökologischen, kulturellen und politischen Fragen wurde auch auf dem Weltwirtschaftsgipfel im Juni 1999 in Köln bekräftigt. Die Rolle, die die Zivilgesellschaft in diesem Kontext übernehmen soll, ist bei der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen vom 26. - 30. Juni 2000 in Genf wichtiges Thema der Tagesordnung gewesen. In Deutschland haben sich vor dem Weltsozialgipfel 1995 vierzig Nichtregierungsorganisationen zum "Deutschen NRO-Forum Weltsozialgipfel" zusammengeschlossen. Natürlich ist auch ATTAC ein zivilgesellschaftliches Forum für die Durchsetzung demokratischer Finanzstrukturen. Nach meiner Meinung sollte auch die zivilgesellschaftliche Formierung ethisch orientierter privater und institutioneller, besonders auch kirchlicher Anleger eine bedeutende Rolle spielen. Immerhin wurde im vergangenen Jahr ein entsprechender Verein gegründet, nämlich CRIC e.V., d. h. Corporate Responsibility Interface Center, Verein für ethisch orientierte Investoren (Näheres siehe: www.cric-ev.de) ähnlich dem Zusammen-schluß kirchlicher Invetsoren in den USA, dem ICCR. Damit ist etwa in Form eines Vereins eine zivilgesellschaftliche Formierung ethisch orientierter privater und institutioneller Anleger/Investoren gelungen. Diese zivilgesellschaftliche Gruppe hat sich in Form einer Rating-Agentur eine kompetente zivilgesellschaftliche Institution geschaffen, die im Auftrag des Vereins Unternehmen und Kapitalanlagen nach Kriterien der Kultur-, Sozial- und Naturverträglichkeit testet. Nur so kann hinreichender kultureller Druck aufgebaut werden, dass Kapitalflüsse in ethisch-ökologisch wertvolle Innovationen fließen und dass Regierungen gestärkt werden, für politische Rahmenbedingungen zu sorgen, die nicht nur das Einmaleins derer repräsentieren, denen es mit ihrem Geld lediglich um die Vermehrung des Geldes geht und die von jeder ethischen Verpflichtung freigestellt sein möchten.

Bisher sind dem Verein insgesamt 75 private und institutionelle Investoren beigetreten. Damit von diesem Verein eine entsprechende Power am internationalen Finanzmarkt aufgebaut werden kann, müssen noch viel mehr Privatpersonen wie auch Institutionen beitreten. Vor allem kirchliche Institutionen, wie Orden, Diözesen, Landeskirchen, Hilfswerke, kirchliche und weltliche Stiftungen sollten Mitglieder des Vereins werden. Mit der Nutzung des know hows, das der Verein zusammen mit einer kompetenten international operierenden Ratingagentur (=Bewertungs-agentur) bereitstellt, könnten kirchliche Investoren mit ihrem Anlagekapital in der Weltgesellschaft die rettende, segnende, befreiende und heilende Gegenwart Gottes bezeugen.

Weitere Informationen:
www.rz.uni-frankfurt.de/fb07/rating
www.cric-ev.de
www.ethisches-consulting.de

Dr. Johannes Hoffmann ist Professor der Moraltheologie und Sozial-Ethik im Fachbereich Katholische Theologie an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt.


© imprimatur August 2001
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[1] Johannes Hoffmann, Konrad Ott, Gerhard Scherhorn (Hrsg.), Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen - Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden, Frankfurt a.M. 1997.
[2] Vgl. Johannes Hoffmann, Zur Bedeutung der Kulturverträglichkeit, in: Johannes Hoffmann, Konrad Ott, Gerhard Scherhorn (Hrsg.), Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen - Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden, Frankfurt a.M. 1997, 263-319.
[3] Vgl. Johannes Hoffmann (Hrsg.), Begründung von Menschenrechten aus der Sicht unterschiedlicher Kulturen, Reihe Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen, Bd. 1, Frankfurt a.M. 1991; sowie ders. (Hrsg.), Universale Menschenrechte im Widerspruch der Kulturen, Reihe Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen, Bd. 2, Frankfurt a.M. 1994; ders. (Hrsg.), Die Vernunft in den Kulturen - Das Menschenrecht auf kultureigene Entwicklung, Reihe Das eine Menschenrecht für alle und die vielen Lebensformen, Bd. 3, Frankfurt a.M. 1994.
[4] Vgl. Johannes Hoffmann, Zur Bedeutung der Kulturverträglichkeit, a.a.O., hier: 284-292.