Karl-Josef Kuschel

Wahlkampf auf dem Rücken einer Muslimin

Zum Streit um das Kopftuch


Gesetzt den Fall, eine Person muslimischen Glaubens hätte die Absicht, in das deutsche öffentliche Schulsystem einzutreten und dort Lehraufgaben wahrzunehmen, auf welcher Schulstufe auch immer; gesetzt weiterhin, von dieser Person sei bekannt (durch Zeugen aus ihrem Studium, durch Beobachtung während ihrer Ausbildungszeit), daß sie eine fundamentalistische Glaubensüberzeugung pflegt und ihre ganze Grundhaltung mehr auf kulturelle Abgrenzung denn auf Integration ausgerichtet sei; gesetzt schließlich den Fall, Schülerinnen und Schüler nebst deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen in einer Schule müßten befürchten, daß diese Grundeinstellung auch den Unterricht der betreffenden Person prägen werde, ja, daß im Fall einer Frau durch Kopftuchtragen auch noch öffentlich eindeutig demonstriert werde, daß es dieser Person um Propaganda für ihre Lebensführung, ihr Frauenbild und ihre Glaubensüberzeugung geht: dann wäre der Fall einfach. Die Antwort könnte billigerweise nur lauten: Eine solche Person hat als Lehrer oder Lehrerin in einer öffentlichen deutschen Schule nichts verloren. Niemandem, welcher politischen und religiösen Coleur auch immer, kann es gestattet sein, den Unterricht zu Propagandazwecken zu mißbrauchen, Schülerinnen und Schülern die eigene Überzeugung aufzudrängen und die Schule für die eigene ideologische Überzeugung zu funktionalisieren. Insbesondere das Kopftuch im Fall einer Muslimin wäre dann ein völlig eindeutiges Signal: es wäre das klare Bekenntnis zu einer fundamentalistischen Lebenseinstellung, die auch anderen in der Konfrontation aufgedrängt werden soll. Eine Lehrperson, die sich dieses gestattet, hat in einer öffentlichen Schule keinen Platz.

Nun aber gibt es in Baden-Württemberg gegenwärtig den konkreten Fall einer Muslimin afghanischer Herkunft, die ins deutsche öffentliche Schulsystem übernommen werden soll, aber darauf besteht, ein Kopftuch tragen zu können. Ein eindeutiger Fall? Eindeutig im oben beschriebenen Sinn? Keineswegs. Das Leben ist auch in diesem Fall wieder einmal komplizierter. Und weil er komplizierter ist, bedarf es differenzierterer Antworten. Denn der Fall der Fereshta Ludin gibt nun einmal keinerlei Anlaß zur Vermutung, hier wolle eine Muslimin die Schule zur Bühne der Propaganda für radikale kulturelle Abgrenzung machen. Im Gegenteil. Diese Frau ist bekanntlich nicht vor kurzem erst aus Afghanistan eingereist, um hier einen Steinzeit-Islam einzuführen. Diese 25jährige Muslimin ist mit einem Deutschen verheiratet, ist deutsche Staatsbürgerin, hat ein deutsches pädagogisches Studium absolviert und hat zwei Jahre eine ordentliche deutsche Referendarausbildung gemacht. Zeit genug also, diese Frau nach ihren pädagogischen Fähigkeiten zu beurteilen und sich ein seriöses Urteil darüber zu verschaffen, ob Befürchtungen der oben beschriebenen Art in diesem Fall zutreffen.

Das baden-württembergische Kultusministerium, namentlich Ministerin Annette Schavan, hat denn auch diesen Fall anfangs mit viel Sensibilität behandelt. Schon vor zwei Jahren, als es um die Zulassung zur Referendariatszeit ging, hatte man zugunsten der Bewerberin entschieden. Der Grund war nicht nur rechtlicher Natur: daß der Staat nun einmal in unserem Land das alleinige Ausbildungsmonopol für Lehrer habe und man der Bewerberin zumindest die Chance einräumen müsse, ihre Ausbildung abzuschließen. Der Grund war auch damals schon grundsätzlicher Natur. Es komme nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf habe, sondern was jemand im Kopf habe. Dieses Wort des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel zeigte präzise an, wie man in diesem Fall vorgehen wollte: mit Sensibilität für den Einzelfall. Und so wurde denn auch damals entschieden. Das befreiende Wort von Erwin Teufel (gesprochen in einer bewundernswerten Mischung aus christlichem Humanismus und schwäbischem gesunden Menschenverstand) war zunächst die politische Leitlinie zur Beurteilung dieses Falls.

Diese Linie wurde verlassen, als es um die Frage ging, ob nach der Referendarausbildung Fereshta Ludin nun auch endgültig in den Schuldienst übernommen werden sollte. In der Zwischenzeit nämlich hatte sich massiver politischer Protest in fast allen Parteien des baden-württembergischen Landtags erhoben. Es ist ja auch Wahlkampfzeit. Und mit populistischen Parolen wider den Islam kann man sich gerade in diesen Zeiten Wählerstimmen versprechen. Die Entscheidung der baden-württember-gischen Kultusministerin lautet denn auch plötzlich: negativ. Aber statt daß Annette Schavan eine pädagogisch-inhaltliche Begründung gegeben hätte, wurde nun von der Wirkung her argumentiert. Ja, die Ministerin gab sogar in einem Interview der ZEIT (vom 16. Juli 1998) zu, daß Fereshta Ludin "weder missionieren noch agitieren" wolle. Auch die fachliche "Leistung" und die pädagogische "Eignung" der Bewerberin wurde nicht in Frage gestellt! Was aber war dann der ausschlaggebende Grund?
Man staunt: Das Kopftuch dieser Muslimen könnte von anderen verstanden werden als Ausgrenzungssignal, als Druck auf muslimische Schülerinnen und Schüler, dasselbe zu tun; als mangelnde Diskretion einer Lehrerin, die Vorbild sein müsse für ihre Schülerinnen und Schüler.

Indem man aber die Wirkung darüber entscheiden läßt, was in einem solchen Fall zu tun ist, öffnet man dem Populismus Tor und Tür. Dann spielt das Selbstverständnis der Betroffenen keine Rolle mehr, dann zählt nur noch das, was andere sehen und sehen wollen. Die Ministerin hat ihre eigene Entscheidung populistischen Stimmungen ausgeliefert. In Wahlkampfzeiten sah sie sich offensichtlich genötigt, denjenigen nachzugeben, die mit antiislamischer Stimmung auf Stimmenfang gehen.

Wie hätte eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls ausgesehen?

(1) Das Tuch auf dem Kopf einer Muslimin ist keineswegs ein eindeutiges Signal, weder für kulturelle Abgrenzung noch für religiöse Überzeugung. Muslime selber weisen darauf hin, daß ein Kopftuch keineswegs eine schon vom Koran jeder Muslimin auferlegte "göttliche" Pflicht ist. Es ist in vielen muslimischen Ländern Brauch, aber keineswege in allen. Eine Muslimin ist also religiös nicht gezwungen, überall und stets ein Kopftuch zu tragen. Sie ist - religiös gesprochen - frei. Wenn sie es tut, ist dies ihre private Entscheidung. Eine Entscheidung, die freilich Signalwirkung hat.

(2) Es ist Sache der Muslimin selber, klarzustellen, was dieses von ihr freiwillig gewählte Zeichen bedeutet. Dies kann man in Gesprächen mit ihr ohne weiteres erheben. Zu prüfen ist, ob dieses Tuch auf ihrem Kopf wirklich Ausdruck kultureller Ausgrenzung, eines rückständigen Frauenbildes oder einer Propagandaaktion zugunsten des Islam ist. Oder ob dieses Kopftuch ein Symbol rein privater Überzeugung ist, ein Gegenstand, der so zur eigenen Identität gehört, daß man auf ihn nicht verzichten möchte. In öffentlichen Stellungnahmen hat Fereshta Ludin keinen Zweifel daran gelassen, daß ihr Kopftuch einen rein privaten Charakter hat.

(3) Solange ein Kopftuch Ausdruck private persönliche Überzeugung ist, kann eine solche Muslimin ihr Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch nehmen. Der Staat kann sie deswegen nicht benachteiligen, so wenig wie eine Christin, die ein Kreuz, oder einen Juden, der seine Kipa als privates religiöses Symbol trägt.

(4) Ein privates religiöses Symbol kann auch pädagogisch fruchtbar gemacht werden. Schülerinnen und Schülern kann man dies erklären, ohne sie propagandistisch zu beeinflussen. Ja, das Tragen eines solchen Symbols (der deutschen Kultur heute fremd, nicht immer) wäre sogar eine Chance, Schülerinnen und Schülern auf eine tolerante und sensible Weise die Andersheit anderer Kulturen zu vermitteln; sie zu Toleranz und Verständnis aufzurufen und ihnen klarzumachen, daß Menschen nun einmal ihre Lebenseinstellung in verschiedenen Symbolen zum Ausdruck bringen. In diesem Sinne werden ja auch kopftuchtragende muslimische Schülerinnen heute im deutschen Unterricht überall toleriert. Es ist nicht einzusehen, warum dies bei einer Lehrerin prinzipiell anders sein soll.

Die Tatsache aber, daß das Kopftuch einer Muslimin ohne Rücksicht auf den Einzelfall von deutschen Politikern politisiert wurde, wirft ein erschreckendes Licht auf den Ungeist des Mißtrauens und der Ausgrenzung, der auch von deutscher Seite im Verhältnis zu Muslimen herrscht. Gewiß: Politisierungsversuche von islamischen Fundamentalisten gibt es landauf, landab. Auch Frauen sind Opfer (gelegentlich auch Täter) solcher Politisierungskampagnen. Ein Kopftuch kann in diesem Sinne ein politisch-kulturell reaktionäres Symbol und Propagandainstrument sein. Aber es ist unerträglich, wenn man ohne Sensibilität für den Einzelfall auf dem Rücken einer jungen Muslimin in Deutschland Wahlkampf macht. Auf diese Weise werden die Gräben zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen vertieft. Von deutscher Seite wird genau das verhindert, was dieselben Deutschen von Muslimen stets vehement fordern: Integration.

Dabei hätte gerade unsere Gesellschaft Anlaß zur Selbstkritik. Selbst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist in bisher kaum gekannter Schärfe dieser Kopftuch-Fall zum Anlaß genommen worden, unserer eigenen Gesellschaft kritisch den Spiegel vorzuhalten. In einem Kommentar schreibt Patrick Bahners:

"Es kränkt die Repräsentanten des freiesten Staates, den es je auf deutschem
Boden gab, daß nicht überall dieselben losen Sitten herrschen wie hierzulande. Daß die verschleierte Frau ein unterdrücktes Wesen ist, das den Ritter aus dem Westen herbeisehnt, wird nicht etwa als Vermutung oder Besorgnis formuliert, sondern steht völlig außer Frage ... Wer sich anders kleidet, will sich nicht integrieren: So einfach ist das. Ist die Religionsfreiheit nicht auch ein Grundwert? Und wie steht es mit dem elterlichen Erziehungsrecht? Die CDU schweigt. Man bewundert die Kraft junger türkischer Frauen, die sich ihre Emanzipation erkämpfen. Nicht die Rede ist von dem Mut, den ein Mädchen aufbringen muß, das in einer Umgebung, wo alles entblößt und verkauft wird, nur verschleiert auf die Straße gehen will." (FAZ vom 15. Juli 1998).

Der Fall Fereshta Ludin zeigt, wie wenig Vertrauen zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen in Deutschland nach wie vor herrscht. Es ist an der Zeit, daß diejenigen die Diskussion bestimmen, die positive Erfahrungen auf beiden Seiten gemacht haben, die für Dialog, für Verständnis, für gegenseitigen Respekt eintreten. Erfreulicherweise gibt es in Deutschland auch eine solche Gesprächs- und Beziehungskultur. Viele Religionslehrerinnen und Religionslehrer haben mittlerweile die Präsenz von Moscheen als Chance für ihre Schülerinnen und Schüler entdeckt. Sie nehmen Kontakt mit muslimischen Gemeinden auf und gewinnen die Möglichkeit, Muslime konkret kennenzulernen und einen Prozeß gegenseitigen Verstehens in Gang zu setzen. Ungezählte Beziehungs-
fäden wurden so zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen geknüpft. Diese kostbare Dialog- und Begegnungskultur sollte weiter ausgebaut und stärker öffentlich bewußt gemacht werden. Dann läßt sich Mißtrauen abbauen, dann lassen sich Gräben überbrücken. Und dann wird vielleicht eine Zeit kommen, in der der Fall einer kopftuchtragenden Muslimin nicht mehr dazu mißbraucht wird, populistisch antiislamische Stimmung anzuheizen.


Professor Dr. Karl-Josef Kuschel lehrt Theologie der Kultur und des interreligiösen Dialogs an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen.
Zum Verhältenis Christentum - Islam hat er sich in zwei großen Studien geäußert:
- Streit um Abraham. Was Juden, Christen und Muslime trennt, und was sie eint, München 1994,
- Vom Streit zum Wettstreit der Religionen. Lessing und die Herausforderung des Islam, Düsseldorf 1998.

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