Karl-Josef Kuschel
Wahlkampf auf dem Rücken einer Muslimin
Zum Streit um das Kopftuch
Gesetzt den Fall, eine Person muslimischen Glaubens hätte die Absicht, in
das deutsche öffentliche Schulsystem einzutreten und dort Lehraufgaben
wahrzunehmen, auf welcher Schulstufe auch immer; gesetzt weiterhin, von dieser
Person sei bekannt (durch Zeugen aus ihrem Studium, durch Beobachtung
während ihrer Ausbildungszeit), daß sie eine fundamentalistische
Glaubensüberzeugung pflegt und ihre ganze Grundhaltung mehr auf kulturelle
Abgrenzung denn auf Integration ausgerichtet sei; gesetzt schließlich den
Fall, Schülerinnen und Schüler nebst deren Eltern, Kolleginnen und
Kollegen in einer Schule müßten befürchten, daß diese
Grundeinstellung auch den Unterricht der betreffenden Person prägen werde,
ja, daß im Fall einer Frau durch Kopftuchtragen auch noch
öffentlich eindeutig demonstriert werde, daß es dieser Person um
Propaganda für ihre Lebensführung, ihr Frauenbild und ihre
Glaubensüberzeugung geht: dann wäre der Fall einfach. Die Antwort
könnte billigerweise nur lauten: Eine solche Person hat als Lehrer oder
Lehrerin in einer öffentlichen deutschen Schule nichts verloren.
Niemandem, welcher politischen und religiösen Coleur auch immer, kann es
gestattet sein, den Unterricht zu Propagandazwecken zu mißbrauchen,
Schülerinnen und Schülern die eigene Überzeugung
aufzudrängen und die Schule für die eigene ideologische
Überzeugung zu funktionalisieren. Insbesondere das Kopftuch im Fall einer
Muslimin wäre dann ein völlig eindeutiges Signal: es wäre das
klare Bekenntnis zu einer fundamentalistischen Lebenseinstellung, die auch
anderen in der Konfrontation aufgedrängt werden soll. Eine Lehrperson, die
sich dieses gestattet, hat in einer öffentlichen Schule keinen Platz.
Nun aber gibt es in Baden-Württemberg
gegenwärtig den konkreten Fall einer Muslimin afghanischer Herkunft, die
ins deutsche öffentliche Schulsystem übernommen werden soll, aber
darauf besteht, ein Kopftuch tragen zu können. Ein eindeutiger Fall?
Eindeutig im oben beschriebenen Sinn? Keineswegs. Das Leben ist auch in diesem
Fall wieder einmal komplizierter. Und weil er komplizierter ist, bedarf es
differenzierterer Antworten. Denn der Fall der Fereshta Ludin gibt nun einmal
keinerlei Anlaß zur Vermutung, hier wolle eine Muslimin die Schule zur
Bühne der Propaganda für radikale kulturelle Abgrenzung machen. Im
Gegenteil. Diese Frau ist bekanntlich nicht vor kurzem erst aus
Afghanistan eingereist, um hier einen Steinzeit-Islam einzuführen. Diese
25jährige Muslimin ist mit einem Deutschen verheiratet, ist deutsche
Staatsbürgerin, hat ein deutsches pädagogisches Studium absolviert
und hat zwei Jahre eine ordentliche deutsche Referendarausbildung gemacht. Zeit
genug also, diese Frau nach
ihren pädagogischen Fähigkeiten zu beurteilen und sich ein
seriöses Urteil darüber zu verschaffen, ob Befürchtungen der
oben beschriebenen Art in diesem Fall zutreffen.
Das baden-württembergische Kultusministerium, namentlich Ministerin
Annette Schavan, hat denn auch diesen Fall anfangs mit viel Sensibilität
behandelt. Schon vor zwei Jahren, als es um die Zulassung zur
Referendariatszeit ging, hatte man zugunsten der Bewerberin entschieden. Der
Grund war nicht nur rechtlicher Natur: daß der Staat nun einmal in
unserem Land das alleinige Ausbildungsmonopol für Lehrer habe und man der
Bewerberin zumindest die Chance einräumen müsse, ihre Ausbildung
abzuschließen. Der Grund war auch damals schon grundsätzlicher
Natur. Es komme nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf habe, sondern was
jemand im Kopf habe. Dieses Wort des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Erwin Teufel zeigte präzise an, wie man in diesem
Fall vorgehen wollte: mit Sensibilität für den Einzelfall. Und so
wurde denn auch damals entschieden. Das befreiende Wort von Erwin Teufel
(gesprochen in einer bewundernswerten Mischung aus christlichem Humanismus und
schwäbischem gesunden Menschenverstand) war zunächst die politische
Leitlinie zur Beurteilung dieses Falls.
Diese Linie wurde verlassen, als es um die Frage ging, ob nach der
Referendarausbildung Fereshta Ludin nun auch endgültig in den Schuldienst
übernommen werden sollte. In der Zwischenzeit nämlich hatte sich
massiver politischer Protest in fast allen Parteien des
baden-württembergischen Landtags erhoben. Es ist ja auch Wahlkampfzeit.
Und mit populistischen Parolen wider den Islam kann man sich gerade in diesen
Zeiten Wählerstimmen versprechen. Die Entscheidung der
baden-württember-gischen Kultusministerin lautet denn auch plötzlich:
negativ. Aber statt daß Annette Schavan eine pädagogisch-inhaltliche
Begründung gegeben hätte, wurde nun von der Wirkung her argumentiert.
Ja, die Ministerin gab sogar in einem Interview der ZEIT (vom 16. Juli 1998)
zu, daß Fereshta Ludin "weder missionieren noch agitieren" wolle. Auch
die fachliche "Leistung" und die pädagogische "Eignung" der Bewerberin
wurde nicht in Frage gestellt! Was aber war dann der ausschlaggebende Grund?
Man staunt: Das Kopftuch dieser Muslimen könnte von anderen
verstanden werden als Ausgrenzungssignal, als Druck auf muslimische
Schülerinnen und Schüler, dasselbe zu tun; als mangelnde Diskretion
einer Lehrerin, die Vorbild sein müsse für ihre Schülerinnen und
Schüler.
Indem man aber die Wirkung darüber entscheiden läßt, was in
einem solchen Fall zu tun ist, öffnet man dem Populismus Tor und Tür.
Dann spielt das Selbstverständnis der Betroffenen keine Rolle mehr, dann
zählt nur noch das, was andere sehen und sehen wollen. Die Ministerin hat
ihre eigene Entscheidung populistischen Stimmungen ausgeliefert. In
Wahlkampfzeiten sah sie sich offensichtlich genötigt, denjenigen
nachzugeben, die mit antiislamischer Stimmung auf Stimmenfang gehen.
Wie hätte eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls ausgesehen?
(1) Das Tuch auf dem Kopf einer Muslimin ist keineswegs ein eindeutiges Signal,
weder für kulturelle Abgrenzung noch für religiöse
Überzeugung. Muslime selber weisen darauf hin, daß ein Kopftuch
keineswegs eine schon vom Koran jeder Muslimin
auferlegte "göttliche" Pflicht ist. Es ist in vielen muslimischen
Ländern Brauch, aber keineswege in allen. Eine Muslimin ist also
religiös nicht gezwungen, überall und stets ein Kopftuch zu tragen.
Sie ist - religiös
gesprochen - frei. Wenn sie es tut, ist dies ihre private Entscheidung. Eine
Entscheidung, die freilich Signalwirkung hat.
(2) Es ist Sache der Muslimin selber, klarzustellen, was dieses von ihr
freiwillig gewählte Zeichen bedeutet. Dies kann man in Gesprächen mit
ihr ohne weiteres erheben. Zu prüfen ist, ob dieses Tuch auf ihrem Kopf
wirklich Ausdruck kultureller Ausgrenzung, eines rückständigen
Frauenbildes oder einer Propagandaaktion zugunsten des Islam ist. Oder ob
dieses Kopftuch ein Symbol rein privater Überzeugung ist, ein Gegenstand,
der so zur eigenen Identität gehört, daß man auf ihn nicht
verzichten möchte. In öffentlichen Stellungnahmen hat Fereshta Ludin
keinen Zweifel daran gelassen, daß ihr Kopftuch einen rein privaten
Charakter hat.
(3) Solange ein Kopftuch Ausdruck private persönliche Überzeugung
ist, kann eine solche Muslimin ihr Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch
nehmen. Der Staat kann sie deswegen nicht benachteiligen,
so wenig wie eine Christin, die ein Kreuz, oder einen Juden, der seine Kipa als
privates religiöses Symbol trägt.
(4) Ein privates religiöses Symbol kann auch pädagogisch fruchtbar
gemacht werden. Schülerinnen und Schülern kann man dies
erklären, ohne sie propagandistisch zu beeinflussen. Ja, das Tragen eines
solchen Symbols (der deutschen Kultur heute fremd, nicht immer)
wäre sogar eine Chance, Schülerinnen und Schülern auf eine
tolerante und sensible Weise die Andersheit anderer Kulturen zu vermitteln; sie
zu
Toleranz und Verständnis aufzurufen und ihnen klarzumachen, daß
Menschen nun einmal ihre Lebenseinstellung in verschiedenen Symbolen zum
Ausdruck bringen.
In diesem Sinne werden ja auch kopftuchtragende muslimische Schülerinnen
heute im deutschen Unterricht überall
toleriert. Es ist nicht einzusehen, warum dies bei einer Lehrerin prinzipiell
anders sein soll.
Die Tatsache aber, daß das Kopftuch einer Muslimin ohne Rücksicht
auf den Einzelfall von deutschen Politikern politisiert wurde, wirft ein
erschreckendes Licht auf den Ungeist des Mißtrauens und der Ausgrenzung,
der auch von deutscher Seite im Verhältnis zu Muslimen herrscht.
Gewiß: Politisierungsversuche von islamischen Fundamentalisten gibt es
landauf, landab. Auch Frauen sind Opfer (gelegentlich auch Täter)
solcher Politisierungskampagnen. Ein Kopftuch kann in diesem Sinne ein
politisch-kulturell reaktionäres Symbol und Propagandainstrument sein.
Aber es ist unerträglich, wenn man ohne Sensibilität für den
Einzelfall auf dem Rücken einer jungen Muslimin in Deutschland Wahlkampf
macht. Auf diese Weise werden die Gräben zwischen Deutschen (bzw.
Christen) und Muslimen vertieft. Von deutscher Seite wird genau das verhindert,
was dieselben Deutschen von Muslimen stets
vehement fordern: Integration.
Dabei hätte gerade unsere Gesellschaft
Anlaß zur Selbstkritik. Selbst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist
in bisher kaum gekannter Schärfe dieser Kopftuch-Fall zum Anlaß
genommen worden, unserer eigenen Gesellschaft kritisch den Spiegel vorzuhalten.
In einem Kommentar schreibt Patrick Bahners:
"Es kränkt die Repräsentanten des freiesten Staates, den es je auf
deutschem
Boden gab, daß nicht überall dieselben losen Sitten herrschen wie
hierzulande. Daß die verschleierte Frau ein unterdrücktes Wesen ist, das den
Ritter aus dem Westen herbeisehnt, wird nicht etwa als Vermutung oder Besorgnis
formuliert, sondern steht völlig außer Frage ... Wer sich anders
kleidet, will sich nicht integrieren: So einfach ist das. Ist die
Religionsfreiheit nicht auch ein Grundwert? Und wie steht es mit dem
elterlichen Erziehungsrecht? Die CDU schweigt. Man bewundert die Kraft junger
türkischer Frauen, die sich ihre Emanzipation erkämpfen. Nicht die
Rede ist von dem Mut, den ein Mädchen aufbringen muß, das in einer
Umgebung, wo alles entblößt und verkauft wird, nur verschleiert auf
die Straße gehen will." (FAZ vom 15. Juli 1998).
Der Fall Fereshta Ludin zeigt, wie wenig Vertrauen zwischen Deutschen (bzw.
Christen) und Muslimen in Deutschland nach wie vor herrscht. Es ist an der
Zeit, daß diejenigen die Diskussion bestimmen, die positive Erfahrungen
auf beiden Seiten gemacht haben, die für Dialog, für
Verständnis, für gegenseitigen Respekt eintreten. Erfreulicherweise
gibt es in Deutschland auch eine solche Gesprächs- und Beziehungskultur.
Viele Religionslehrerinnen und Religionslehrer haben mittlerweile die
Präsenz von Moscheen als Chance für ihre Schülerinnen und
Schüler entdeckt.
Sie nehmen Kontakt mit muslimischen Gemeinden auf und gewinnen die
Möglichkeit, Muslime konkret kennenzulernen und einen Prozeß
gegenseitigen Verstehens in Gang zu setzen. Ungezählte Beziehungs-
fäden wurden so zwischen Deutschen
(bzw. Christen) und Muslimen geknüpft. Diese kostbare Dialog- und
Begegnungskultur sollte weiter ausgebaut und stärker
öffentlich bewußt gemacht werden. Dann läßt sich
Mißtrauen abbauen, dann lassen sich Gräben überbrücken.
Und dann wird vielleicht eine Zeit kommen, in der der Fall einer
kopftuchtragenden Muslimin nicht mehr dazu mißbraucht wird, populistisch
antiislamische Stimmung anzuheizen.
Professor Dr. Karl-Josef Kuschel lehrt Theologie der Kultur und des
interreligiösen Dialogs an der Katholisch-Theologischen Fakultät der
Universität Tübingen.
Zum Verhältenis Christentum - Islam hat er sich in zwei großen
Studien geäußert:
- Streit um Abraham. Was Juden, Christen und Muslime trennt, und was sie
eint, München 1994,
- Vom Streit zum Wettstreit der Religionen. Lessing und die Herausforderung
des Islam, Düsseldorf 1998.
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